Förderberechtige Personen
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 Die Förderung richtet sich an Eigentümer, Mieter und Wohnrechtsinhaber (Nichteigentümer
müssen die Zustimmung des Eigentümers einholen) von flächenmäßig 
überwiegend zu privaten
Wohnzwecken genutzten Gebäuden im Bundesland Salzburg.
Förderbare Maßnahmen (Seit 01.02.2025)
Es können sowohl natürliche als auch juristische Personen gefördert werden, wobei sich die Förderung
insbesondere an Privatpersonen und Landwirte richtet. Für bestehende Gebäude (keine Neubauten) wird
eine Förderung für folgende Maßnahmen (Auswahl) gewährt:
Der Einbau und die Errichtung von bzw. der Anschluss an:
	• Hackgut-Zentralheizung
	• Pellets-Zentralheizung bzw. Scheitholz-Pellets-Kombi-Zentralheizung
	• Scheitholz-Zentralheizung in Kombination mit einem Pufferspeicher
	• Anschluss von eigenen Gebäuden an Biomasse-Zentralheizung (Mikronetz)
	• Anschluss an klimafreundliche od. hocheffiziente Nah-/Fernwärme (mind. 50 % der Energie
	aus erneuerbaren Quellen bzw. 75 % der Wärme aus Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen oder
	50 % einer Kombination dieser Energien/Wärmen)
	• Errichtung von qualitativ hochwertigen thermischen Solaranlagen und deren Erweiterung
	 
Die zur Förderung beantragte Anlage muss die einzige zentrale Wärmeversorgung des Gebäudes sein
(hiervon ausgenommen sind thermische Solaranlagen).