Im Erneuerbaren Ausbaugesetz EAG unter § 88 sind für Heizwerksbetreiber neue Aufgaben zur Aufzeichnung und Zusammenfassung des Anteils erneuerbarer Energie in Fernwärmesystemen entstanden.
Dieser Anteil muss ab sofort von Heizwerksbetreibern mit mehr als 250 Kunden oder mehr als 3 GWh Wärmeabsatz aufgezeichnet und einmal im Jahr bei der Wärmeabrechnung mitgeschickt, bzw. auf der Homepage veröffentlicht werden.
Die Überprüfung kann von dazu befugten Qualitätsbeauftragten bzw. technischen Büros durchgeführt werden.
Diese Prüfung wird für unsere Mitglieder von der Fa. EnPro Energie Projekt GmbH durchgeführt.