Die Feuerungsanlagen-Verordnung gilt für genehmigungspflichtige und für bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen, in denen Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 kW bis zu einer Brennstoffwärmeleistung von wenigere als 50 MW verwendet werden.
Für die Durchführung von Emissionsmessungen ist der Betriebsanlageninhaber verantwortlich.
Für diese Anlagen sind sowohl jährliche Überprüfungen sowie wiederkehrende Einzelmessungen erforderlich.
Die jährliche Überprüfung kann im Bundesland Salzburg von SEEGEN durchgeführt werden.
Leistungsübersicht:
- Erstellung Messbericht
- Überprüfung Restsauerstoffsonde
- Empfehlungen zur Verbrennungsoptimierung