Wiederkehrend 2-3 Jahre

Emissionsmessung nach Feuerungsanlagenverordnung FAV 2019
Durchzuführen alle 3 Jahre für Kesselanlagen mit Brennstoffwärmeleistung über 2 MW.
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zzgl. Versand
Eichung Brückenwaage

Die Eichung von Brückenwaagen für den Warenverkehr ist laut Eichgesetz alle zwei Jahre zu erledigen.

  • Eichung von Brückenwaagen
    Bis zu 60 Tonnen
  • Eichung von Präzisionswaagen
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1 bis 2 (von insgesamt 2)